Verkehrsregeln in Frankreich – wichtige Tipps

  Aktualisiert am  11 March 2026

Sie wollen wissen, ob Autofahren in Frankreich anders ist als in Deutschland?

Welches Tempolimit gilt auf französischen Straßen? Wurden Sie im Nachbarland geblitzt? Ab wann gilt zu schnelles Fahren als Straftat?

Darf man einen Radarwarner verwendet und muss ein Alkoholtest im Auto sein?

Alles Wissenswerte zum Autofahren in Frankreich, von der Maut über die Umweltplakette bis hin zum Unfallbericht, gibt es beim Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz.

Das Wichtigste in Kürze

  • Tempolimits: Autobahn 130 km/h, Landstraße 80 km/h (teilweise 90 km/h), innerorts 50 km/h. Über 50 km/h zu schnell → Straftat.

  • Reservierte Spuren: Busse, Taxis, 2+ Insassen, Crit’Air 0. Bußgeld bis 135 €.

  • Bußgelder: Mindestbußgeld 45 €, Toleranz 5 km/h (<100 km/h) bzw. 5 % (>100 km/h). Handy am Steuer + Verkehrsdelikt → Führerscheinentzug.

  • Radarwarner: verboten, Bußgeld bis 1.500 €.

  • Umweltzonen: Crit’Air-Plakette Pflicht; deutsche Plakette nicht anerkannt.

Neues Straßenschild “voie réservée” in Frankreich

Französisches Verkehrsschild für reservierte Fahrspuren, das eine weiße Raute auf blauem Hintergrund zeigt.
Französisches Verkehrsschild für reservierte Fahrspuren, das eine weiße Raute auf blauem Hintergrund zeigt. Darunter sind zusätzliche Informationen zum Geltungsbereich angebracht.

Auf französischen Straßen können Fahrspuren bestimmten Fahrzeugen vorbehalten sein. Markiert werden diese mit einem Schild (weiße Raute auf blauem Untergrund) oder einer digitalen Anzeige. Die rechtliche Grundlage wurde zwar schon im Jahr 2020 geschaffen. Doch erst 2023 wurden tatsächlich entsprechende Fahrspuren eingerichtet, und zwar bisher in Lyon, Grenoble und Straßburg. Weitere Städte wie Rennes und Nantes arbeiten an der Umsetzung.

Diese reservierten Fahrspuren dürfen nur von den folgenden Fahrzeugkategorien genutzt werden:

  • Fahrzeuge des ÖPNV
  • Taxis
  • Fahrzeuge mit mindestens zwei Insassen (auch eine erwachsene Person und ein Kind zählen)
  • Besonders emissionsarme Fahrzeuge (mit einer Umweltplakette Crit’Air 0)

Bei Verstoß droht ein Bußgeld von bis zu 135 €.

Die beschränkte Nutzung der Fahrspur kann nur für bestimmte Zeitfenster, z.B. während dem Berufsverkehr, gelten. In diesem Fall werden die Uhrzeiten unter dem Schild angegeben oder die digitale Anzeige nur zu diesen Uhrzeiten angeschaltet. Auch können weitere Fahrzeugkategorien ausgenommen werden. Dies ist beispielsweise bei Streckenabschnitten in der Eurometropole Straßburg der Fall. Das durchgestrichene Elektro-Auto bedeutet, dass eine vorhandene Crit’Air 0 allein nicht genügt, um diese Fahrspur zu nutzen. Ein Elektro-Auto mit mindestens zwei Insassen darf hingegen auf dieser reservierten Spur fahren.

Tempolimit: Geschwindigkeitsbegrenzungen beim Autofahren in Frankreich

Rasen als Straftat

Seit dem 29. Dezember 2025 gilt eine Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 50 km/h als Straftat und nicht mehr nur als Verstoß. Bisher galt dies nur im Wiederholungsfall als Straftat.

Tempolimit auf französischen Landstraßen

Welches Geschwindigkeitslimit auf französischen Landstraßen (routes secondaires) herrscht, ob 80 oder 90 Kilometer pro Stunde, kann seit Ende 2019 jedes Département, in bestimmten Fällen auch das Bürgermeisteramt, selbst entscheiden. Zuvor hatte die französische Regierung das Tempolimit auf allen Landstraßen einheitlich auf 80 km/h heruntergesetzt.

Interessant für die deutsch-französische Grenzregion: Einige grenznahe Gebietskörperschaften, darunter die Collectivité européenne d’Alsace (Elsass), haben sich entschieden, schrittweise wieder 90 Kilometer pro Stunde auf bestimmten viel befahrenen Streckenabschnitten einzuführen.

Unsere Empfehlung: Beachten Sie die Schilder auf den Landstraßen (routes départementales). Fahren Sie im Zweifelsfall 80 km/h.

Zum Vergleich: In Deutschland gilt auf Landstraßen Tempo 100.

Tipps fürs Autofahren in Frankreich:

  • Zum Autofahren in Frankreich finden Sie auf Service Public (auf Französisch) Informationen über die Tempolimits und Geldbußen: https://www.service-public.fr/particuliers/vosdroits/F19460
  • Verlassen Sie sich nicht auf ihr Navigationssystem, das eventuell noch nicht auf dem aktuellsten Stand ist.
  • Fahren Sie auf Landstraßen im Zweifelsfall 80 km/h!

 

Tempolimit auf französischen Autobahnen und innerorts

Auf französischen Autobahnen gilt ein Tempolimit von 130 km/h.

Innerorts darf, wie in Deutschland, höchstens 50 km/h gefahren werden.

Ausnahmen können zum Beispiel für Fahranfänger oder bei Regen gelten.

 

Toleranzwerte und Bußgelder beim Autofahren in Frankreich

Wie in Deutschland gibt es in Frankreich Toleranzwerte, die Ungenauigkeiten bei der Geschwindigkeitsmessung ausgleichen sollen. Bei Geschwindigkeiten von weniger als 100 Kilometer pro Stunde werden automatisch fünf Kilometer pro Stunde von dem vom Blitzer gemessenen Wert abgezogen (in Deutschland drei Kilometer pro Stunde).

Bei mehr als 100 Kilometer pro Stunde werden 5 Prozent abgezogen (in Deutschland 3 Prozent).

Ein Beispiel: Sie werden auf einer französischen Landstraße (Tempolimit 80 km/h) mit 86 Kilometer pro Stunde geblitzt. Fünf Kilometer pro Stunde werden abgezogen, es bleiben also 81 Kilometer pro Stunde.

Anders als in Deutschland wird das Bußgeld nicht stufenweise je nach Schwere der Tempoüberschreitung berechnet. In Frankreich müssen Sie sofort mit einem Bußgeld von mindestens 45 Euro rechnen, auch wenn Sie nur einen Kilometer pro Stunde zu schnell waren.

In Frankreich kann Autofahrenden der Führerschein entzogen werden, wenn sie mit Handy am Steuer erwischt werden und gleichzeitig ein Verkehrsdelikt begehen, wie Nichtbeachtung der Verkehrsregeln, Geschwindigkeitsüberschreitung, Überholen oder Missachtung von Vorfahrtsregeln.

Es droht ein 72-stündiges Fahrverbot. In dieser Zeit kann die Präfektur den Entzug des Führerscheins für bis zu sechs Monate anordnen.

Bei einem Verkehrsunfall mit Todesfolge oder Personenschaden kann die Frist auf ein Jahr verlängert werden.

Strafzettel und Bußgelder: Achtung beim Autofahren in Frankreich

Deutsche Autofahrende, die in Frankreich geblitzt werden, müssen damit rechnen, Post von den französischen Behörden zu bekommen. Die Bußgelder sind im Vergleich zu Deutschland hoch.

Radarwarner und Alkoholtests: Rechte und Pflichten beim Autofahren in Frankreich

Radarwarner sind in Frankreich verboten

Viele Autofahrende wissen es nicht. In Frankreich sind Navigationsgeräte, die Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzeigen, verboten.

Sowohl die Nutzung als auch das bloße Mitführen ist untersagt. Findet die französische Polizei bei einer Verkehrskontrolle einen Radarwarner, ist ein Bußgeld von bis zu 1.500 Euro fällig und das Gerät wird sichergestellt.

Das Verbot betrifft sowohl mobile Navis, im Auto integrierte Navigationsgeräte als auch Mobiltelefone mit Navigations-Funktion. Gegebenenfalls droht die Beschlagnahmung des Autos bei fest installierten Geräten.

Die POI-Funktion ist erlaubt, wenn sie allgemein auf Gefahrenstellen in einer ausreichenden Distanz hinweist. Der direkte Hinweis auf eine Radarmessstelle hingegen ist verboten.

In Deutschland sind Navigationsgeräte, die vor Radarfallen warnen, auch verboten.

Zwar darf man hierzulande einen Radarwarner kaufen und besitzen, die Nutzung während der Fahrt ist aber nicht erlaubt. Wer gegen dieses Verbot verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld von 75 Euro und ein Punkt in Flensburg rechnen.

 

Keine Mitführpflicht von Alkoholtestern in Frankreich

Seit dem 22. Mai 2020 ist es in Frankreich nicht mehr erforderlich, einen Alkoholtester im Wagen mitführen.

Dieses Messgerät gibt den in der Atemluft enthaltenen Alkoholgehalt an, der in Frankreich 0,5 mg/l nicht übersteigen darf (0,2 mg/l für Fahranfängerinnen und Fahranfänger, die weniger als 2 Jahre im Besitz des Führerscheines sind), wenn man mit dem Auto fahren will.

Innenansicht eines fahrenden Autos. Eine Person hält das Lenkrad mit beiden Händen.

Autounfall in Frankreich: Vorgehen und Reparatur-Tipps

Bei Auslandsfahrten sollten Sie stets die von Ihrer Versicherung ausgestellte „Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr“ (Grüne Karte) mit sich führen. Auch der Europäische Unfallbericht (Constat amiable) gehört ins Handschuhfach. Es ist europaweit einheitlich aufgebaut und in mehreren Sprachen verfügbar. Die Benutzung des Unfallberichts ist nicht zwingend erforderlich, erleichtert aber die spätere Schadensregulierung, gerade in Frankreich.

In Frankreich kommt die Polizei nur zur Unfallstelle, wenn Personen verletzt wurden oder wenn besondere Probleme wie Unfallflucht oder Verständigungsschwierigkeiten bestehen. Bei reinen Blechschäden fertigt die Gendarmerie also kein Protokoll an.

Ausführliche Informationen zu diesem Thema finden Sie in unserem Artikel Unfall in Frankreich.

Wichtig:

Bei einem Unfall in Frankreich gilt französisches Recht.

Ausnahme:

Das andere beteiligte Fahrzeug ist ebenfalls bei einer deutschen Versicherung versichert. Hier kann nach deutschen Bedingungen entschädigt werden.

Notrufsäulen und Pannenhilfe in Frankreich

Wenn Sie auf einer französischen Autobahn oder Schnellstraße einen Unfall oder eine Panne haben, müssen Sie einen zugelassenen Abschleppdienst rufen. Nur solche zugelassenen Dienstleister dürfen auf der französischen Autobahn tätig werden.

Wenn sich keine Notrufsäule in Reichweite befindet, wählen Sie die europäische Notrufnummer: 112.

Bei neuen Pkw-Modellen kann auch das europäische eCall-System bei einem Unfall automatisch einen Hilferuf absetzen oder manuell ausgelöst werden.

Doch Vorsicht: Die Kosten für die Pannenhilfe können sehr unterschiedlich sein!

Die Tarife für die Pannenhilfe werden durch eine vom französischen Wirtschafts- und Finanzministerium festgelegte Pauschalpreistabelle geregelt, die je nach Umständen variieren kann:

  • Pannenhilfe am Tag (8 bis 18 Uhr) oder in der Nacht (18 bis 8 Uhr),
  • unter der Woche oder am Wochenende,
  • Pannenhilfe vor Ort, auf einem Rastplatz oder nach dem Abschleppen,
  • Abschleppdienst bis zur Werkstatt oder Abschleppdienst an einen anderen Ort.

Die aktuellen Mindesttarife für Pannenhilfe und Abschleppdienstleistungen auf Autobahnen und Schnellstraßen finden Sie auf der Internetseite der ASFA (Association Professionnelle des Sociétés Françaises Concessionnaires ou Exploitantes d’Autoroutes ou d’Ouvrages Routiers): https://www.autoroutes.fr/fr/depannage.htm

 

Hilfreiche Informationen zur Autoreparatur finden Sie auch in unserem Artikel Ein Fahrzeug in Frankreich reparieren lassen.

Umweltplakette Crit’Air in Frankreich: Umweltzonen und Regeln

In zahlreichen französischen Städten wie Paris, Lyon und auch Straßburg gibt es feste Umweltzonen, in denen Fahrverbote für bestimmte Fahrzeugkategorien gelten. Dort darf man nur mit einer französischen Crit’Air-Umweltplakette fahren. Die deutsche grüne Feinstaubplakette wird nicht anerkannt.

Zudem können bei Feinstaubalarm auch außerhalb dieser festen Umweltzonen vorübergehende Fahrverbote ausgerufen werden.

Die Umweltplakette kostet weniger als 5 Euro inklusive Versand nach Deutschland und sollte ausschließlich auf der Internetseite des französischen Umweltministeriums, die auch in deutscher Sprache angezeigt werden kann, bestellt werden: https://www.certificat-air.gouv.fr/

In unserem Artikel Französische Umweltplakette sind alle geltenden Regelungen und Umweltzonen aufgelistet. Zudem gibt es ausführliche Informationen zum Kauf der französischen Crit’Air-Umweltplakette.

Autobahnmaut Frankreich: Kosten, Systeme und Bezahlung

In Frankreich werden Mautgebühren für die Autobahn verlangt. Unterschiedliche Mautabschnitte werden einzeln abgerechnet, so dass man auf der gleichen Autobahn gegebenenfalls mehrfach zur Kasse gebeten wird.

Sie können mit Bargeld, per Kreditkarte oder mit einer an der Windschutzscheibe angebrachten Mautbox bezahlen.

Weniger bekannt ist die Free-Flow-Maut, bei der die Fahrzeuge nicht mehr anhalten müssen. Die automatische Erfassung der Kennzeichen kann zwar helfen, damit man schneller am Ziel ankommt. Wer allerdings nicht erkennt, dass er eine kostenpflichtige Strecke genutzt hat, bekommt nach ein paar Tagen eine Zahlungsaufforderung mit Strafgebühr.

Ausführliche Informationen zu den französischen Mautgebühren, der neuen Free-Flow-Maut und dem System der Mautboxen finden Sie in unserem Artikel Autobahnmaut in Frankreich.

Wo und wann gilt eine Winterreifenpflicht beim Autofahren in Frankreich?

In Frankreich gibt es keine landesweite Winterreifenpflicht. Allerdings können Departements in den folgenden Gebirgsmassiven, Gebiete definieren, in denen eine Winterreifenpflicht gilt: Alpen, Korsika, Zentralmassiv, Jura-Massiv, Pyrenäen und Vogesen.

Diese Winterreifenpflicht gilt dann für alle PKW vom 1. November eines jeden Jahres bis zum 31. März des darauffolgenden Jahres.

Ausführliche Informationen zu diesem Thema finden Sie in unserem Artikel Winterreifenpflicht in Frankreich.